Mitmachen und häufige Fragen

Werde Teil der Sage. Schwinge den Besen. Ziehe mit uns durch das närrische Jahr.

01

Mitgliedsantrag ausfüllen

Du füllst einen Mitgliedsantrag aus und gibst ihn bei uns ab – idealerweise bis Ende April, damit wir dich in Ruhe kennenlernen und in die neue Saison einplanen können.

02

Zauberlehrling werden

Du startest als Zauberlehrling und lernst den Verein und die Leute kennen. Du lernst unseren Brauch und unser Häs kennen und was dazu gehört eine Unterdorfhexe zu sein.

03

Mitmachen & Dabeisein

Du nimmst an Proben, Festen und Umzügen teil und zeige dein Engagement. Wenn du dich würdig erwiesen hast, wirst du zur aktiven Hexe getauft mit Maske und vollem Häs.

Bereit für die Hexenweihe?

Wenn du dranbleibst und gut teilnimmst, kannst du später als aktive Hexe mit Maske und vollem Häs in die Gruppe aufgenommen werden.

Mitgliedschaftsarten

Zauberlehrling

Lerne den Verein, die Leute und das Brauchtum kennen. Nimm an Proben und Festen teil – noch ohne volles Häs.

  • Kennenlernen des Vereins
  • Teilnahme an Proben & Festen
  • Unterstützung im Hintergrund

Aktive Hexe

Trage das komplette Hexenhäs mit Maske und Besen. Laufe offiziell bei Umzügen und Abendveranstaltungen mit.

  • Volles Hexenhäs & Maske
  • Offizielle Umzugsteilnahme
  • Vereinsaufgaben & Helferschichten

Kinder&Jugend

Kinder kommen meist über die Eltern in den Verein und wachsen Schritt für Schritt in die Hexenschar hinein.

  • Start als Zauberlehrling
  • Kinderhäs verfügbar
  • Begleitung durch Eltern

Tracht und Tradition

Das Hexenhäs

Unser Hexenhäs ist direkt an die Unterdorfhexe aus der Sage angelehnt – ein unverwechselbares Erscheinungsbild in den Vereinsfarben Schwarz, Rot und Grün.

 

  • Holzmaske mit langer Nase, schielenden Augen und Eckzähnen
  • Grünes Maskentuch und grünes Halstuch
  • Rot-grünes Häs in den Vereinsfarben
  • Pumphose, Hexensocken, Stroh- oder Seilschuhe
  • Hexenbesen (Pflicht bei Umzügen)
   Wichtig zu wissen

Das Häs wird in einer festen Reihenfolge getragen. Eigenes Haar darf unter der Maske nicht sichtbar sein. Unpassende Accessoires sind nicht erlaubt.

Die Hexenweihe

Bevor du das volle Häs trägst, kommt die Hexenweihe: Ein einmaliger Moment, in dem aus einem Zauberlehrling eine „richtige“ Unterdorfhexe wird.

„Wie genau das abläuft, bleibt bewusst ein Stück Vereinsgeheimnis…“

Du wirst mit der Sage und dem Brauchtum „verhext“
Ein bisschen Wasser, Dreck und Spaß gehören dazu

Für alle Details rund ums Häs gibt es die Häsordnung im Downloadbereich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann kann ich mitlaufen – und ab wann bin ich aktiv?
  • Mitglied werden kannst du grundsätzlich in jedem Alter; Kinder und Jugendliche starten als Zauberlehrlinge / passive Mitglieder.

  • Um eine aktive Hexe mit vollständigem Häs zu werden, gilt:

    • mindestens ein Jahr passiv dabei sein

    • mindestens 18 Jahre alt

    • die Mitgliederversammlung muss dich mit einer 2/3-Mehrheit als aktives Mitglied aufnehmen.

Warum bis Ende April anmelden?
  • Wenn dein Mitgliedsantrag bis Ende April vorliegt, können wir dich in der kommenden Saison schon sinnvoll einplanen:

    • Kennenlernen, interne Termine, erste Helferdienste

    • ggf. rechtzeitig Häs organisieren

  • Spätere Anträge sind möglich, es kann dann aber sein, dass das volle Häs erst zur nächsten Saison klappt.

Wieviele aktive Hexen darf es überhaupt geben?
  • Die Zahl der aktiven Hästräger:innen ist auf 80 Personen begrenzt.

  • Wird die Grenze erreicht, können wir neue Interessenten zunächst nur als passive Mitglieder / Zauberlehrlinge aufnehmen, bis wieder ein Platz frei wird.

Mitgliedsbeiträge – wer zahlt was?
  • Die konkrete Beitragshöhe legt die Mitgliederversammlung fest.

  • Kinder bis 15 Jahre zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

  • Jugendliche ab 16 zahlen den Beitrag für passive Mitglieder.

  • Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
    Genaue Zahlen erfährst du direkt im Aufnahmeantrag oder bei der Vorstandschaft.

Wie komme ich an ein eigenes Häs – und was kostet das?
  • Ein Hexenhäs kann nur von Mitgliedern über den Verein bestellt werden.

  • Bei Bestellung ist eine Anzahlung fällig, der Rest wird in Raten bezahlt.

  • Teile wie Pumphose, Besen, Strohschuhe und ggf. Socken sind zum Teil Eigenanteil.

  • Die Details (Beträge, Zahlungsmodalitäten) stehen in der Häsordnung und bekommst du beim Häswart erklärt.

Wie streng ist das mit den Terminen und Bußgeldern?
  • Für Umzüge und Abendveranstaltungen gilt eine Mindest-Teilnahmequote (jeweils getrennt).

  • Unentschuldigtes Fernbleiben kann mit Bußgeldern belegt werden.

  • Wenn du wichtige Gründe hast (Krankheit, Arbeit, Familie, Schule), meldest du dich rechtzeitig ab – dann wird das selbstverständlich berücksichtigt.

  • Wer dauerhaft wenig Interesse zeigt oder ständig unentschuldigt fehlt, muss mit Abmahnungen und im Extremfall auch mit Konsequenzen bis hin zum Ausschluss rechnen.

Was passiert, wenn ich gegen die Häsordnung verstoße?
  • Kleinigkeiten (z. B. vergessene Socken) werden meist direkt angesprochen und können oft sofort behoben werden.

  • Wiederholte oder grobe Verstöße (z. B. stark verändertes Häs, verbotene Accessoires, Tragen des Häs außerhalb der Regeln) können zu

    • Geldstrafen,

    • einem Häsverbot für einzelne Termine

    • bis hin zu einer Sperre für eine ganze Saison führen.

  • Im äußersten Fall kann das auch ein Grund für den Ausschluss aus dem Verein sein.

Darf ich mein Häs verkaufen oder verleihen?
  • Das Häs gehört zwar dir, aber:

    • Verkauf oder Weitergabe sind nur mit Zustimmung des Vereins erlaubt.

    • Der Verein hat ein Vorkaufsrecht.

    • Öffentliches Anbieten (Zeitung, Internet, Kleinanzeigen) ist nicht erlaubt.

  • Beim Austritt wird klar geregelt, ob das Häs verkauft oder unter bestimmten Bedingungen behalten werden darf – das läuft immer über Verein/Vorstand.

Wie ist das mit Kindern bei Umzügen und Abendveranstaltungen?
  • Kinder und Jugendliche nehmen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teil.

  • Bei Umzügen laufen Kinder vorne bei den Erwachsenen, nicht mitten in der durcheinanderlaufenden Gruppe.

  • Für Abendveranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz (Einlass- und Anwesenheitszeiten), zusätzlich unsere eigenen Regeln.